Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, Diplom‑Psychologin Caren Irmer

Wer wird in die Therapie mit einbezogen?

Je jünger ein Kind ist, umso wichtiger ist es, die sozialen Umfeldbedingungen (Familie, Kindergarten, Schule usw.) zu berücksichtigen. Aus diesem Grund finden begleitend zur Behandlung immer Gespräche auch mit den Eltern statt. Bei älteren Jugendlichen vereinbaren wir individuell, ob und gegebenenfalls wie die Einbeziehung der Eltern aussehen soll. Manchmal ist es sinnvoll, auch Erzieherinnen bzw. Erzieher und Lehrerinnen bzw. Lehrer einzubeziehen, damit diese das Kind bzw. den Jugendlichen gut begleiten und fördern können. Die therapeutische Arbeit schließt auch die Unterstützung der Eltern im Umgang mit eventuell vorliegenden eigenen Belastungen, Konflikten und Schwierigkeiten in der Beziehung zu dem Kind oder Jugendlichen ein. Problemlösestrategien werden verbessert und das Lernumfeld des Kindes oder Jugendlichen wird gestärkt. Für eine erfolgreiche Behandlung ist eine gute Kooperation zwischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin und Haus- bzw. Kinderarzt wünschenswert. Grundsätzlich unterliegt der Psychotherapeut allerdings auch gegenüber Ärzten einer berufsrechtlichen Schweigepflicht. Eltern und Jugendliche können ihn davon jedoch entbinden.

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