Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, Diplom‑Psychologin Caren Irmer

Wer trägt die Kosten der Behandlung?

Als Diplom-Psychologin und approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie verfüge ich von staatlicher Seite aus über die Genehmigung und habe eine Zulassung von der KV Hessen, Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch zu behandeln. Bei Vorliegen einer Indikation bzw. einer diagnostizierten psychischen Störung (nach ICD-10) kann eine psychotherapeutische Behandlung notwendig werden. In diesem Fall übernehmen in der Regel alle Krankenkassen die Kosten der Behandlung. Da die Psychotherapie zu den genehmigungspflichtigen Leistungen gehört, muss sie allerdings vorher bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden.

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